Concerted activity als gemeinschaftliche Schritte zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber Arbeitgeber und Mitarbeitern genießt Schutz nach amerikanischem Bundesrecht.
Die Kritik des Einzelgängers kann hingegen die Folge der rechtmäßigen Kündigung auslösen. Der amtierende Chefjurist eines Bundesamtes, National Labor Relations Board, hat sich dazu Gedanken gemacht und diese als Arbeitspapier veröffentlicht.
Zwar unterliegt das Arbeitsrecht dem Recht der einzelnen Staaten in den USA und ist daher vielfältig ausgestaltet, doch hat der Bund eine Kompetenz für gewerkschaftliche Fragen erhalten, die sein Amt bearbeitet. Der Bericht Report Concerning Social Media Cases vom 18. August 2011 entstand im Rahmen dieser Kompetenz.
Einige Fallbeispiele hat Kashmir Hill in When You Can and Can't Fire Employees For Social Media Misbehavior leicht und unterhaltsam lesbar zusammengestellt. Ältere Beispiele finden sich im USA-Länderreport des Verfassers in der Zeitschrift Kommunikation & Recht.