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Freitag, den 02. Sept. 2011

Honorartabelle kartellwidrig  

.   Wie sieht die amerikanische Honorartabelle für Anwaltshonorare aus? Gelegentlich wird danach gefragt. Die Antwort ist einfach: Tabellen und verordnete Prozentsätze verstoßen gegen Kartellrecht. Sie sind nichtig und verboten.

Unpraktisch wären sie auch. Niemand weiß, wieviel Aufwand ein Streit oder eine Beratung auslöst. Würden Anwälte feste Honorarsätze bestimmen, würden diese in der Regel so vorsichtig kalkuliert, dass sie das Maximalrisiko abdecken.

Wenn der Auftrag nicht das Maximum erreicht, wäre der Mandant der Gelackmeierte. Fairer ist die Vergütung des tatsächlichen Aufwands, den Anwalt und Mandant gemeinsam steuern, indem sie jeden größeren kostenverursachenden Schritt nicht nur strategisch, sondern auch kostenmäßig abklären.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.