×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 14. Sept. 2011

Juryauswahl nach vier Jahren

 
BB - Washington.   Beim Besuch einer Verhandlung des United States District Court for the District of Columbia stellten wir Referendare fest, dass auch bei einem grundsätzlich einfach gestricktem Fall eine Verfahrensdauer von vier Jahren nichts ungewöhnliches ist.

Polizisten des District of Columbia führten im Jahr 2007 mit ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl eine Hausdurchsuchung durch. Zusätzlich durchsuchten sie eine vermietete Kellerwohnung. Die Eigentümer und der Mieter reichten Klage ein, mit der sie Schadensersatz wegen der Zerstörung von Gegenständen während der Durchsuchung begehrten. Der Mieter beklagte zusätzlich, dass für seine Mietwohnung eine Durchsuchungsbefehl nicht vorlag.

Erst am 12. September wurde schließlich die Jury ausgewählt, und der Prozess geht in die Endphase, dem Trial. Auch nach aufwendiger Juryauswahl, intensiver Befragung und Terminierung der weiteren Verhandlung über die ganze Woche, steht der Fall unter den Vorzeichen, dass die Kläger kein Schadesersatz zugesprochen werden wird. Erfahrungswerte zeigen, dass sich eine Jury selten gegen die City Hall, und somit die beklagten Polizisten ausspricht, da die Gefaht besteht, dass dann die Steuern erhöht werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER