Das Berufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston stellte in Officemax, Inc. v. Levesque et al., Az. 10-2423 am 12. September 2011 klar, dass eine Klausel, welche nur den Ausgangsbetrieb nennt, weder widersprüchlich noch unlogisch ist, sondern ganz klar am Wortlaut ausgelegt werden kann und muss.
Verbietet der Vertrag daher lediglich ein einjähriges Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ausgangsbetrieb, beginnt die Frist mit Betriebsübernahme und nicht erst mit Kündigung durch den Nachfolgebetrieb.