Missglücktes Wettbewerbsverbot
MxN - Washington. Sprachliche Genauigkeit beeinflusst die Reichweite eines vereinbarten Wettbewerbsverbots entscheidend. Findet eine Betriebsübernahme statt, muss die Wettbewerbsverbotsklausel klarstellen, dass auch die Nachfolgebetriebe davon umfasst sind. Dies gilt uneingeschränkt auch, wenn die Wettbewerbsverbotsklausel erst im Lichte einer antizipierten Betriebsübernahme vereinbart wird.
Das Berufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston stellte in Officemax, Inc. v. Levesque et al., Az. 10-2423 am 12. September 2011 klar, dass eine Klausel, welche nur den Ausgangsbetrieb nennt, weder widersprüchlich noch unlogisch ist, sondern ganz klar am Wortlaut ausgelegt werden kann und muss.
Verbietet der Vertrag daher lediglich ein einjähriges Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ausgangsbetrieb, beginnt die Frist mit Betriebsübernahme und nicht erst mit Kündigung durch den Nachfolgebetrieb.
Das Berufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston stellte in Officemax, Inc. v. Levesque et al., Az. 10-2423 am 12. September 2011 klar, dass eine Klausel, welche nur den Ausgangsbetrieb nennt, weder widersprüchlich noch unlogisch ist, sondern ganz klar am Wortlaut ausgelegt werden kann und muss.
Verbietet der Vertrag daher lediglich ein einjähriges Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ausgangsbetrieb, beginnt die Frist mit Betriebsübernahme und nicht erst mit Kündigung durch den Nachfolgebetrieb.