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Freitag, den 16. Sept. 2011

$100.000 Strafe: Falscher Beweis  

.   Falschaussagen werden in den USA nicht als Notlüge, Schutzbehauptung oder Flunkern entschuldigt. Schwere Strafen drohen schon bei Aussagen gegenüber Beamten. Im Zivilprozess ist es nicht anders.

Auch ein gefälschter Beweis löst Sanktionen aus. Falsifying evidence is sanctionable conduct. Ostano Commerzanstalt v. Telewide Sys. Inc., 794 F.2d 762 (2d Cir. 1986). Fälschung und Berufung auf den Beweis setzen Kenntnis voraus.

$100.000,00 Strafe erlegte das Zivilgericht im Fall Amerisource Corporation , et al. v. Parson Center Pharmacy, Inc., et al., Az. 10-3201, den Fälschern auf. Am 15. September 2011 bestätigte das Bundesrevisionsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City das Ergebnis mit einer kurzen, leicht verständlichen Begründung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.