Dieser Auffassung folgte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 19. September 2011 im Fall Lamkin v. Morinda Properties Weight Parcel, LLC, Az. 11-4022, nicht.
Eine dezidierte Darlegung eines Streitfalles ist für die Verweisung nicht erforderlich. Zudem lag hier eindeutig ein Streit vor, den die Parteien bereits in ein erfolgloses Schlichtungsverfahren eingebracht hatten.