Schiedsantrag ohne Streit
CK • Washington. Ein Streit liege nicht vor, als die Beklagte lediglich auf die Schiedsklausel verwies und die Verweisung ans Schiedsgericht beantragte, entschied das Untergericht. Ihm fehlte ein Disput, der erst aus einer Klagerwiderung folge.
Dieser Auffassung folgte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 19. September 2011 im Fall Lamkin v. Morinda Properties Weight Parcel, LLC, Az. 11-4022, nicht.
Eine dezidierte Darlegung eines Streitfalles ist für die Verweisung nicht erforderlich. Zudem lag hier eindeutig ein Streit vor, den die Parteien bereits in ein erfolgloses Schlichtungsverfahren eingebracht hatten.
Dieser Auffassung folgte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 19. September 2011 im Fall Lamkin v. Morinda Properties Weight Parcel, LLC, Az. 11-4022, nicht.
Eine dezidierte Darlegung eines Streitfalles ist für die Verweisung nicht erforderlich. Zudem lag hier eindeutig ein Streit vor, den die Parteien bereits in ein erfolgloses Schlichtungsverfahren eingebracht hatten.