Aufgrund neuerer, sich landesweit ausbreitender Rechtsprechung weise ich vorsichtshalber darauf hin, dass Gesellschafter tunlichst nicht Rechnungen der Corporation begleichen sollten. Solche Finanzhilfen werden heute immer häufiger nicht nur als Anknüpfung für eine Durchgriffshaftung, sondern auch für die örtliche Zuständigkeit amerikanischer Gerichte bei Klagen gegen Gesellschafter angesehen, die ansonsten keine Verbindung zu den USA unterhalten.Der Rat ist an Muttergesellschaften amerikanischer Töchter gerichtet. Dass Zahlungen auch steuerliche Überraschungen auslösen können, wissen sie selbst.
Deutsche Unternehmen zahlen die Rechnungen ihrer Corporations in den USA nicht, weil diese unterkapitalisiert sind, sondern weil es praktisch und organisatorisch einfacher erscheint. Kreditwürdig und damit schuldenfähig sind die Töchter meist.
Also ran ans Kapital. Dafür ist es da. Das Risiko der Unterwerfung der Mutter unter die amerikanische Gerichtsbarkeit ist die buchhalterische Bequemlichkeit nicht wert.