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Sonntag, den 25. Sept. 2011

Ortungsfunktion unerwartet? Abhilfe  

.   Berichte über Ortungsfunktionen weisen meist Überraschungshysterie auf: Der Staat oder Dritte können mich plötzlich finden! Schreck und Jammer folgen.

Den Eingriff in die Privatsphäre erkaufen sich Telefon- und GPS-Kunden selbst. Auch beim Erwerb des WLan-fähigen Bügelbretts muss man bedenken, dass die Ortung einfach ist. Nur Dumme, wie durch Ortung aufgespürte Kidnapper, vergessen das.

Wer die Person mit dem Gerät verbindet - beispielsweise durch Vertrag, Bankauftrag oder Kreditkarte -, macht auch die persönliche Ortung möglich. Das Problem liegt nicht beim bösen Staat, sondern in der Natur der Sache: Res ipsa loquitur!

Wer sich verbindet, ist verbunden. Wer das nicht will, zieht den Strom ab oder tauscht das Gerät mit anderen, beispielsweise über eine anonymisierende Gerätetauschbörse. Verträge und AGBs angreifen oder auf Verfassungsrechte pochen ist so sinnlos wie Liebe erzwingen zu wollen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.