Den Eingriff in die Privatsphäre erkaufen sich Telefon- und GPS-Kunden selbst. Auch beim Erwerb des WLan-fähigen Bügelbretts muss man bedenken, dass die Ortung einfach ist. Nur Dumme, wie durch Ortung aufgespürte Kidnapper, vergessen das.
Wer die Person mit dem Gerät verbindet - beispielsweise durch Vertrag, Bankauftrag oder Kreditkarte -, macht auch die persönliche Ortung möglich. Das Problem liegt nicht beim bösen Staat, sondern in der Natur der Sache: Res ipsa loquitur!
Wer sich verbindet, ist verbunden. Wer das nicht will, zieht den Strom ab oder tauscht das Gerät mit anderen, beispielsweise über eine anonymisierende Gerätetauschbörse. Verträge und AGBs angreifen oder auf Verfassungsrechte pochen ist so sinnlos wie Liebe erzwingen zu wollen.