Urkundsbeweis schwer gemacht
MxN - Washington. Urkundsbeweise genießen im US-amerikanischen Zivilprozess nicht annähernd den selben Stellenwert wie im deutschen Prozessrecht. Insbesondere kann durch eine Urkunde keine Zeugenaussage ersetzt werden oder auch nur neben diese treten. Die Urkunde muss gemäß der Beweisregel 801(d)(2)(D) vielmehr durch einen Zeugen eingeführt werden, welcher die entsprechende Foundation dafür legen muss, in welchem Zusammenhang die Urkunde im Fall steht.
Konkret hieß dies in Curns and Zukaitis v. Wal-Mart Stores Inc., Az. 10-3047-cv, dass die Kläger nicht ohne Weiteres eine Mitarbeiterbeurteilung aus der Personalakte dem Gericht vorlegen konnten, sondern diese von einem Zeugen hätten einführen lassen müssen.
Der Zeuge hätte dann in einer Beweiskette darlegen müssen, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Klägern und Wal-Mart bestand und eine entsprechende Aussage in diesem Arbeitsverhältnis gefallen ist, welche dann Eingang in die Personalakte gefunden hat.
Dies ist den Klägern nicht gelungen, so dass das Berufungsgericht des zweiten Bezirks die Klage am 28. September 2011 abweisen musste.
Konkret hieß dies in Curns and Zukaitis v. Wal-Mart Stores Inc., Az. 10-3047-cv, dass die Kläger nicht ohne Weiteres eine Mitarbeiterbeurteilung aus der Personalakte dem Gericht vorlegen konnten, sondern diese von einem Zeugen hätten einführen lassen müssen.
Der Zeuge hätte dann in einer Beweiskette darlegen müssen, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Klägern und Wal-Mart bestand und eine entsprechende Aussage in diesem Arbeitsverhältnis gefallen ist, welche dann Eingang in die Personalakte gefunden hat.
Dies ist den Klägern nicht gelungen, so dass das Berufungsgericht des zweiten Bezirks die Klage am 28. September 2011 abweisen musste.