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Donnerstag, den 06. Okt. 2011

Supreme Court: Besuch fast fehlgeschlagen  

ML - Washington. Einmal zum Supreme Court und eine Verhandlung sehen. Ein Wunsch vieler Interns in DC. Doch aufgepasst. Lange Schlangen vor dem Eingang sind nicht nur so auf der Website des Obersten Bundesgerichtshofes der USA erwähnt. Auch der Ausbilder warnte davor. Nach Ankunft um 8.45 morgens warteten schon ungefähr 150 Menschen vor uns auf den Einlass um 9.30.

Doch die erste Verhandlung zum Thema Gleichberechtigung von Arbeitnehmern im religiösen Umfeld begann und die Schlange wurde nicht kleiner. Nun ja, ein zweiter Fall zum Thema wiederbelebtes Copyright war ja für den Tag noch vorgesehen. Also stehen bleiben, sich die Laune nicht verderben lassen und auf den zweiten Fall hoffen. Wenigstens der Wettergott hatte ein Einsehen mit uns. Und draußen wurde uns auch ein bißchen was geboten.

Die Presse war da, es wurden Kameras und Scheinwerfer aufgebaut und nach Abschluss der ersten Verhandlung viele Interviews geführt. Um 11.30 entschuldigten sich die Polizisten vor Ort für die langen Wartezeiten und die Umstände. Sie eröffneten uns, dass der Saal auch für die zweite Verhandlung überfüllt sei und wir mit einem Einlass nicht mehr zu rechnen brauchen.

Als letzte Möglichkeit blieb nur noch die Möglichkeit, für fünf Minuten an der Sitzung teilzunehmen, in der hintersten Ecke des Sitzungssaales, aber immerhin. Der Saal mit den roten Samtvorhängen wirkte sehr imposant und die neun Richter sehr interessiert.

Beim nächsten Versuch machen wir es wie die Amerikaner und kommen um Mitternacht mit dem Schlafsack, um den Anfang der Schlange zu bilden und auf jeden Fall einen Platz im Sitzungssaal zu ergattern.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.