Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston entschied im Fall Osorio v. One World Technologies, Az. 10-1824, gegen den Hersteller einer Motorsäge, den das Untergericht zur Haftung in Höhe von $1,5 Mio. herangezogen hatte. Die Jury bewertete auch die Alternativen.
Die Haftungsgrundlage folgt dabei aus der Produkthaftungsgewährleistung eines Kaufvertrages, die im Staat Massachusetts dieselben Merkmale wie die Produkthaftung nach dem Recht der unerlaubten Handlung aufweist. Die Säge wies - wie die Konkurrenzprodukte - keine Unfallschutzvorkehrung auf, die der Sachverständige des Klägers erfunden hatte und der Jury als Alternative vorstellte.