Energie im rechtlichen Umfeld
CK • Washington. Kurth und bündig, doch voller Energie. So führte der Vorsitzende der Bundesnetzagentur in einen Vergleich deutscher und amerikanischer Energiepolitik, -technik und -märkte ein. Das rechtliche Umfeld gehörte beim Frühstück beim Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington am 11. Oktober 2011 dazu.
Das Recht gibt Unternehmen, Verbrauchern und Politik in Deutschland Planungssicherheit - wichtig für neue Wagnisse, die Kurth nahe an Kennedys NASA rückte. Dafür haben die Länder dem Bund sogar Kompetenzen abgetreten. Die Legislative hat die Vorhersehbarkeit geschaffen. Sie erlaubt Kleinen wie Großen, langfristige Vorkehrungen für eine Energiewende zu treffen.
Die amerikanischen Vortragenden aus dem Energieministerium, der Wissenschaftsförderung und dem Lobbyumfeld machten deutlich, wie punktuell und uneinheitlich die Energiepolitik hingegen in den USA verfolgt wird. Der Bundesgesetzgeber meldet sich zu Wort - oder auch nicht. Die Exekutive greift mit Richtlinien und Verordnungen ein, wenn der Kongress nicht handelt. Doch diese kann der Kongress jederzeit eliminieren. Bei den Einzelstaaten liegt so viel Zuständigkeit, dass der Bund auf eine Einheitlichkeit kaum hinwirken kann.
Das Recht gibt Unternehmen, Verbrauchern und Politik in Deutschland Planungssicherheit - wichtig für neue Wagnisse, die Kurth nahe an Kennedys NASA rückte. Dafür haben die Länder dem Bund sogar Kompetenzen abgetreten. Die Legislative hat die Vorhersehbarkeit geschaffen. Sie erlaubt Kleinen wie Großen, langfristige Vorkehrungen für eine Energiewende zu treffen.
Die amerikanischen Vortragenden aus dem Energieministerium, der Wissenschaftsförderung und dem Lobbyumfeld machten deutlich, wie punktuell und uneinheitlich die Energiepolitik hingegen in den USA verfolgt wird. Der Bundesgesetzgeber meldet sich zu Wort - oder auch nicht. Die Exekutive greift mit Richtlinien und Verordnungen ein, wenn der Kongress nicht handelt. Doch diese kann der Kongress jederzeit eliminieren. Bei den Einzelstaaten liegt so viel Zuständigkeit, dass der Bund auf eine Einheitlichkeit kaum hinwirken kann.