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Donnerstag, den 13. Okt. 2011

Verkauf der Firma an Amis

 
.   Über M&A-Verträge lässt sich viel schreiben. Auch beim kleinsten Unternehmen sind sie ellenlang oder meterhoch. Eine einfache GmbH an einen Ami zu verkaufen beschränkt sich nicht auf ein paar Representations and Warranties und einen Besuch beim Notar.

Auf den bereits verbindlichen Letter of Intent folgt meist die Due Diligence: Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der amerikanische Erwerber einen deutschen Anwalt einschalten, der ihm überhaupt erklären kann, was eine GmbH ist oder welche Arbeitsgesetze und gesetzlichen Nebenleistungspflichten gelten. Sonst wird die Ausforschungs- und Belegphase zum Albtraum für beide Seiten. Das merkt auch der deutsche Verkäufer, der den Verkaufsplan für so einfach realisierbar hielt.

Bei den eigentlichen Verträgen - meist einer elend langen Kette von Anhängen mit jeweils eigener Vertragswirkung sowie Wechselwirkungen mit anderen Rechten und Pflichten - muss der deutsche Verkäufer erfahren, welche Fallstricke sich hinter unscheinbar wirkenden Klauseln eines amerikanischen Vertrages verbergen.

Wenn er nicht aufpasst, verkauft er nicht nur seine Firma, sondern auch seine Zukunft und seine Seele! Dafür haftet er nicht nur. Über die Indemnification-Klauseln haftet er auch für bekannte und unbekannte Dritte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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