Auf den bereits verbindlichen Letter of Intent folgt meist die Due Diligence: Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der amerikanische Erwerber einen deutschen Anwalt einschalten, der ihm überhaupt erklären kann, was eine GmbH ist oder welche Arbeitsgesetze und gesetzlichen Nebenleistungspflichten gelten. Sonst wird die Ausforschungs- und Belegphase zum Albtraum für beide Seiten. Das merkt auch der deutsche Verkäufer, der den Verkaufsplan für so einfach realisierbar hielt.
Bei den eigentlichen Verträgen - meist einer elend langen Kette von Anhängen mit jeweils eigener Vertragswirkung sowie Wechselwirkungen mit anderen Rechten und Pflichten - muss der deutsche Verkäufer erfahren, welche Fallstricke sich hinter unscheinbar wirkenden Klauseln eines amerikanischen Vertrages verbergen.
Wenn er nicht aufpasst, verkauft er nicht nur seine Firma, sondern auch seine Zukunft und seine Seele! Dafür haftet er nicht nur. Über die Indemnification-Klauseln haftet er auch für bekannte und unbekannte Dritte.