Das Gericht ist gern dazu bereit, nachdem es die Anspruchsgrundlagen prüft und im Beschluss John Buckley v. Paperboy Ventures, LLC, Az. 11-0020, erläutert. Doch darf es nicht. Die Wechselkurse und die maßgeblichen Zeitpunkte für die Umrechnung hat der Kläger in seinem Antrag nicht dargelegt.
Für Prozesse vor Gerichten der USA mit Fremdwährungen ist die Begründung des untersten Bundesgerichts der Hauptstadt Washington vom 12. Oktober 2011 lesens- und empfehlenswert.