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Dienstag, den 18. Okt. 2011

Wechselkurs im US-Gericht

 
.   Der Investor investiert, berät, leiht der Biotechfirma Geld. Doch wird nichts draus, und auf seine Rückzahlungsklage erhält er nicht einmal eine Erwiderung. Also beantragt er für seine Darlehen in Euro, Pfund und Dollar ein Versäumnisurteil.

Das Gericht ist gern dazu bereit, nachdem es die Anspruchsgrundlagen prüft und im Beschluss John Buckley v. Paperboy Ventures, LLC, Az. 11-0020, erläutert. Doch darf es nicht. Die Wechselkurse und die maßgeblichen Zeitpunkte für die Umrechnung hat der Kläger in seinem Antrag nicht dargelegt.

Für Prozesse vor Gerichten der USA mit Fremdwährungen ist die Begründung des untersten Bundesgerichts der Hauptstadt Washington vom 12. Oktober 2011 lesens- und empfehlenswert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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