Bis wir einen Ansatz für eine negative Feststellungsklage in Deutschland finden. Die verfasst der deutsche Hausanwalt des Herstellers. Wir liefern die Strategie. Worin bestehen die Vorwürfe deliktischer Ansprüche amerikanischen Rechts, worin die behaupteten Straftaten? Wie passen die behaupteten amerikanischen Tatbestände zu den deutschen Zuständigkeitsmerkmalen?
Mit anderen Worten: Wie kann man die Wutausbrüche so verwerten, dass die in Deutschland erhobene Klage auch wirksam die später eingereichte Klage des Wahnsinnigen in den USA unzulässig werden lässt?
Klagen: grundsätzlich besser nicht. Wenn es unvermeidbar ist, dann besser in Deutschland. Die Rechtssicherheit ist höher. Die Vorhersehbarkeit der Kosten, des Beweisverfahrens, der Belastung der Parteien lässt den deutschen Prozess deutlich vorteilhafter wirken.
Wer kann schon erahnen, wie eine Jury eine theatralische Darbietung des heimischen Vertreters gegen den bösen Ausländer bewerten würde? Da geht es nicht allein um Recht und Unrecht, um Tatbestandsmerkmale und Gutachter.
Wenn man sich gegen das Risiko eines US-Prozesses entscheidet und den deutschen Rechtsweg wählt, muss der deutsche Prozess nicht unbedingt bis zum bitteren Ende dauern. Merkt der Wüterich erst einmal, dass ihm der Weg zum US-Gericht versperrt ist, wird er erst wilder. Der Prozess im Ausland macht ihm Angst. Dann resigniert er, und auch ein Vergleich wird zu vernünftigen Konditionen machbar.