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Freitag, den 21. Okt. 2011

Prozess in USA ausgewichen?  

.   Gerichtswahlklausel Deutschland greift, Gerichtsstand Irland nicht. Im selben Gericht in New York City. Worin liegt der Unterschied? Am 20. Oktober 2011 unterlag die Beklagte, die aufgrund dieser Klausel den Prozess von den USA ins freundlichere irland verweisen lassen wollte.

Der Unterschied erklärt sich mit der Formulierung der Forum Selection Clause. Im deutschen Fall wirkte sie exklusiv und verbot jeden anderen Gerichtsstand.

Im Fall Global Seafood Inc. v. Bantry Bay Mussels Ltd., Az. 08-1358, wies die Klausel zwar nach Irland, doch nicht ausschließlich, sondern fakultativ, erkannte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.