Der Unterschied erklärt sich mit der Formulierung der Forum Selection Clause. Im deutschen Fall wirkte sie exklusiv und verbot jeden anderen Gerichtsstand.
Im Fall Global Seafood Inc. v. Bantry Bay Mussels Ltd., Az. 08-1358, wies die Klausel zwar nach Irland, doch nicht ausschließlich, sondern fakultativ, erkannte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks.