Wahlversprechen einklagen: Marijuana
CK • Washington. Obama versprach die Freigabe von Marijuana vor der Wahl - dies will der Kläger einklagen. Er bewirbt sich nämlich für eine Handelsgenehmigung in der Hauptstadt Washington. Die Stadt verlangt von ihm die Unterschrift unter ein Formular, dass der Bund ihn trotz einer städtischen Genehmigung strafrechtlich verfolgen darf.
Der zukünftige Händler lehnt das Risiko ab und verklagt den Bund auf die Feststellung, dass der Controlled Substances Act beim auf medizinische Zwecke ausgerichteten Vertrieb unanwendbar ist. Eine Strafverfolgung läuft noch nicht.
Das erstinstanzliche Bundesgericht der Hauptstadt erklärt am 21. Oktober 2011 im Fall Montgomery Blair Sibley v. Barack Obama, Az. 11-919-47, wie der CSA wirkt und wieso eine Aktivlegitimation ohne Strafverfolgung undenkbar ist. Der Fall wird abgewiesen.
Der zukünftige Händler lehnt das Risiko ab und verklagt den Bund auf die Feststellung, dass der Controlled Substances Act beim auf medizinische Zwecke ausgerichteten Vertrieb unanwendbar ist. Eine Strafverfolgung läuft noch nicht.
Das erstinstanzliche Bundesgericht der Hauptstadt erklärt am 21. Oktober 2011 im Fall Montgomery Blair Sibley v. Barack Obama, Az. 11-919-47, wie der CSA wirkt und wieso eine Aktivlegitimation ohne Strafverfolgung undenkbar ist. Der Fall wird abgewiesen.