Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein, worüber das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Falle Bizzell v. Tennis, Az. 11-1529, am 24. Oktober 2011 entschied.
Auch hier hatte der Kläger keinen Erfolg. Die Richter des United States Court of Appeals for the Third Circuit erkannten zwar die Tragik des Falles, entschieden jedoch für die Beklagten. Der Kläger hatte den Richtern zufolge nicht ausreichend dargelegt, dass eine beträchtliche Gefahr für schwerwiegende Körperschäden bestand, die Beklagten dieser Gefahr bewusst gleichgültig gegenüberstanden und Kausalität gegeben war.