Nachdem die Bundespost, United States Postal Service, auf Anfrage des Bundesgewerkschaftsaufsichtsamts National Labor Relations Board die Herausgabe von Ergebnissen aller am Test teilgenommenen Arbeitnehmern ablehnte, erzwang das Bundesamt vor im Verwaltungsprüfverfahren die Herausgabe. Die Verweigerung der Herausgabe stelle eine unbillige Arbeitspraxis dar und verletze den National Labor Relations Act.
Die zur Herausgabe der Ergebnisse der Eignungstests aus dem Jahre 2007 verurteilte Post weigerte sich unter Berufung auf das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Daraufhin rief das Bundesamt das Bundesgericht an und forderte die Vollstreckung des Verwaltungsurteils, allerdings nur hinsichtlich 22 bestimmter Arbeitnehmer.
Das Bundesberufungsgericht entschied jedoch für die Post. Ihre Arbeitnehmer hätten ein hinreichendes Geheimhaltungsinteresse an den Testergebnissen, weshalb der Antrag auf Vollstreckung abzulehnen ist. Das Interesse des Bundesamts für Gewerkschaftsbeziehungen müsse dahinter zurücktreten.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.