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Dienstag, den 01. Nov. 2011

Dienstag, den 01. Nov. 2011

Eignungstest: Herausgabe abgelehnt!  

ML - Washington.   Über die Frage, ob das Arbeitgeberinteresse an der Herausgabe der Ergebnisse eines psychologischen Eignungstests das persönliche Arbeitnehmerinteresse an der Geheimhaltung der Testergebnisse überwiegt, hatte das Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk in Boston am 27. Oktober 2011 im Fall National Labor Relations Board v. United States Postal Service, Az. 11-1225, zu entscheiden.

Nachdem die Bundespost, United States Postal Service, auf Anfrage des Bundesgewerkschaftsaufsichtsamts National Labor Relations Board die Herausgabe von Ergebnissen aller am Test teilgenommenen Arbeitnehmern ablehnte, erzwang das Bundesamt vor im Verwaltungsprüfverfahren die Herausgabe. Die Verweigerung der Herausgabe stelle eine unbillige Arbeitspraxis dar und verletze den National Labor Relations Act.

Die zur Herausgabe der Ergebnisse der Eignungstests aus dem Jahre 2007 verurteilte Post weigerte sich unter Berufung auf das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Daraufhin rief das Bundesamt das Bundesgericht an und forderte die Vollstreckung des Verwaltungsurteils, allerdings nur hinsichtlich 22 bestimmter Arbeitnehmer.

Das Bundesberufungsgericht entschied jedoch für die Post. Ihre Arbeitnehmer hätten ein hinreichendes Geheimhaltungsinteresse an den Testergebnissen, weshalb der Antrag auf Vollstreckung abzulehnen ist. Das Interesse des Bundesamts für Gewerkschaftsbeziehungen müsse dahinter zurücktreten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.