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Donnerstag, den 03. Nov. 2011

Deckungsschutzklage und Frist

 
.   Drei Monate wartete der Versicherungsnehmer mit der Schadensmeldung. Der Versicherer verwies in seiner Ablehnung auf die Police: Sie verlangt die sofortige Meldung. Das kurze Urteil aus New York City enthält eine lehrreiche Begründung.

Der Versicherte klagte und verlor am 2. November 2011 auch in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Rockland Exposition, Inc. v. Great American Assurance Company, Az. 10-4276. Schon ein Monat gilt nicht mehr als sofort.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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