Deckungsschutzklage und Frist
CK • Washington. Drei Monate wartete der Versicherungsnehmer mit der Schadensmeldung. Der Versicherer verwies in seiner Ablehnung auf die Police: Sie verlangt die sofortige Meldung. Das kurze Urteil aus New York City enthält eine lehrreiche Begründung.
Der Versicherte klagte und verlor am 2. November 2011 auch in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Rockland Exposition, Inc. v. Great American Assurance Company, Az. 10-4276. Schon ein Monat gilt nicht mehr als sofort.
Der Versicherte klagte und verlor am 2. November 2011 auch in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Rockland Exposition, Inc. v. Great American Assurance Company, Az. 10-4276. Schon ein Monat gilt nicht mehr als sofort.