Das Bundesgericht im Ostbezirk Pennsylvaniens weist ihre Klage ab. Ihr Ruf habe nicht gelitten, nachdem das Unternehmen die Kundschaft über ihr Verlassen unterrichtete. Zahlreiche andere Firmen würden sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse sofort einstellen, stellt es aufgrund der Beweislage fest.
Ihr Alter gab nicht der Ausschlag für die Kündigungsbestätigung, erklärt es am 2. November 2011 im Fall Mary Burton v. Teleflex Inc., Az. 09-2684. Auch im zweiten Prüfschritt, einer Vortäuschung anderer Gründe für eine in Wirklichkeit beabsichtigte Entlassung aus Altersgründen, entdeckt das Gericht nichts Haftungsauslösendes.