Ohne Seitenschutz sei der Wagen zu gefährlich. GM verglich sich. Avis blieb im Prozess. Auch ohne Zusatzausstattung sei das KFZ als verkehrssicher zugelassen.
Das Gericht wies auch die Restklage ab, denn Avis darf sich auf den Hersteller in Sicherheitsfragen verlassen. Die Revision in New York City gab ihm am 17. November 2011 recht: United States Court of Appeals for the Second Circuit, Noveck v. Avis Rent a Car System, LLC, Az. 10-4269.