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Samstag, den 19. Nov. 2011

Quatsch: Vorstrafe ist keine Behinderung  

.   Der Kläger wurde wegen seiner Vorstrafe nicht eingestellt. Er verklagte die Versicherung, weil sie ihn nach dem Americans with Disabilities Act diskriminiere. Seine Vorstrafe sei eine Behinderung, die das Gesetz schütze.

Alles Quatsch, bestätigten die Gerichte, zuletzt am 18. November 2011 das Bundesberufungsgericht des dritten Bundesbezirks der USA in Philadelphia mit seiner lesenswerten Begründung im Fall West v. Prudential, Az. 11-3074.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.