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Dienstag, den 22. Nov. 2011

3 Cents aus Sammelklage: Cy Pres  

.   Gegen AOL gingen Sammelkläger wegen der Ein­blendung von Werbung in EMail-Fußzeilen vor und erwirkten einen Schlichtungs­vergleich, der jedem Klassenmitglied 3 Cents brächte.

Zur Vermeidung der Verteil­kosten beschlossen die Parteien mit Zustimmung des Schlichters die Ausschüttung nach dem Cy Pres-Prinzip an die nächst­besten Begün­stigten, einige gemein­nützige Vereine.

In San Francisco beurteilte das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks am 21. November 2011 diese Aufteilung und erklärte in der Begründung des Urteils im Fall Fairchild v. AOL, Az. 10-55129, den Cy Pres-Grundsatz. Die Opfer verteilten sich USA-weit; die Vereine nicht. Das verletzt den uralten Grundsatz aus dem Nachlass­recht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.