Der Streit betraf nur Vertragsrecht, also kein Bundesrecht. Dann erfordert die Zuständigkeit der Bundesgerichte, dass sich Parteien aus verschiedenen Staaten streiten. Auf Kläger- und Beklagtenseite dürfen sich nicht Parteien aus demselben Staat streiten. Ausländer gelten, auch wenn sie aus unterschiedlichen nichtamerikanischen Staaten stammen, also im Staat Ausland ansässig. Streiten sich zwei Aliens aus Ausland, fehlt das Merkmal der Diversity, und die Gerichtsbarkeit des Bundes dürfen sie nicht anrufen.
Aliens müssen sich dann vor dem zuständigen einzelstaatlichen Gericht streiten. Das Urteil des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA erklärt den Fehler, den man ab dem zweiten Jurasemester kennen sollte, in der kurzen Begründung vom 22. November 2011.