A zahlt B 10 Euro. Bs Zahlungspflicht ist jedoch auf maximal 14 Dollar begrenzt. Wenn aufgrund von Kursschwankungen der Grenzwert um mehr als 50US¢ überschritten wird oder A weniger als 9,50 Euro erhält, werden die Parteien …In der Praxis ist das gerade gut gelaufen, nur mit einem Vielfachen. Als A nach einigen Wochen die Gutschrift des Eurobetrags bestätigt, verlangt sie von B noch die Differenz zum heutigen Dollarkurs. Das würde ihr mehr Euro bringen. Der erste Satz reduziert wirksam die Fantasievorstellung.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.