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Dienstag, den 06. Dez. 2011

Verzögerungstaktik aufgeflogen  

ML - Washington.   Mangels Erklärungen des Angeklagten für die Anklagepunkte legte der Anwalt das Mandat nieder. Daraufhin wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger bestellt. Wegen Uneinigkeit mit diesem über die Prozesstaktik bestand der Angeklagte am ersten Verhandlungstag auf einen neuen Verteidiger. In geschlossener Sitzung lehnte das Gericht den Antrag mit Hinweis auf Verzögerungstaktik und Uneinsichtigkeit des Angeklagten ab.

Nachseiner Verurteilung wegen Bankenbetrugs und Korruption zu einer 78-monatigen Freiheitsstrafe legte der Verurteilte Berufung ein. Das Gericht habe sein Recht auf Vertagung der Verhandlung zur geeigneten Verteidigerauswahl verletzt.

Das Bundesberufungsgericht für den achten Bezirk in St. Louis bestätigte am 5. Dezember 2011 das Urteil in Falle United States of America v. Robinson, Az.11-1077. Das Bundesgericht habe zu Recht eine Verzögerungstaktik angenommen. Ein Antrag auf Vertagung sei nur unter bestimmten im Urteil aufgezeigten Bedingungen statthaft. Davon erfasse keine den vorgetragenen Antrag.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.