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Mittwoch, den 07. Dez. 2011

Anwalt haftet bei Spektakel vor Gericht  

.   Der Anwalt legte sich enorm ins Zeug. Vielfach davor gewarnt, nicht über die Stränge zu schlagen - ein Gericht ist ja kein Theater -, trieb er die Vernehmung von Zeugen auf die Spitze, bis die Richterin den Prozess als fehlgeschlagen bezeichnete: Mistrial!

Die Parteien schlossen zu Beginn des zweiten Geschworenen­verfahrens einen Vergleich. Die Beklagte verfolgte nun den Anwalt auf Schadens­ersatz wegen der Verursachung des Mistrial. Am 6. Dezember 2011 erhielt sie ein Geschenk in Höhe von über $100.000.

Im Fall Ferguson v. Valero Energy Corp., Az. 11-2007, bestätigte mit zehnseitiger Begründung das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks in Phila­delphia, dass der Schadens­ersatz in Höhe der Verteidi­gungskosten der Beklagten zu Recht zugesprochen wurde.

Der Vergleich, der alle Ansprüche für erledigt erklärt, wirkt zwischen den Prozess­parteien, nicht gegenüber ihren Anwälten, erklärte es au passant. Außerdem erörtert es lehrreich, wann die Grenzen anwalt­lichen Enga­gements im amerikanischen Prozess überschritten sind.


Mittwoch, den 07. Dez. 2011

Gewinnspiele USA - Deutschland  

.   Gewinner und Verlierer gibt es nach der deutschen GVG-Reform: Ein Preis von 1200 Euro winkt dem schnellsten Rüger. In den USA soll die Reform der freiwilligen Verbannung aus Kasinos Geld in die Kassen der Staaten spülen.

Soziale Aspekte gaben den Ausschlag, als die Staaten Listen auflegten, in die sich Spielsüchtige eintragen können. Selbst im Delirium sollten sie nicht mehr das Kasino aufsuchen können. Lebenslang sollte den Verzeichneten der Zugang verwehrt werden. Jetzt brauchen die Staaten Geld, und aus lebenslang wird befristet. Gleichzeitig wird der Maximaleinsatz für Spieler erhöht: Satisfaction!

Der Bund hat dabei nichts zu sagen. Die Einzelstaaten entscheiden solche Dinge. Also wird es ein Sammelsurium von Gesetzen geben - anders als beim bundesweiten GVG. Wer dort alle sechs Monate im Prozess rügt, dass das Verfahren auch schneller laufen könnte, kann am Ende das große Los ziehen, Wiedergutmachung und Schadensersatz erhalten, erörtert Rechtsanwalt Jede. Das Gesetz ist vage; was beim einem Gericht als Trumpf sticht, kann beim nächsten eine Niete sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.