• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 11. Dez. 2011

Gutachten zur Domainsperre SOPA  

.   Der Stop Online Privacy Act geht als Entwurf in die heiße Phase. Die von Film- und Musikhändlern gesteuerte Bill H.R. 3261 genießt den Zuspruch der Republikaner. Die Internetwirtschaft lehnt den Entwurf, der eine ganze Domain wegen einer einzigen angeblichen Urheberrechtsverletzung stilllegen kann, ab.

Eine verfassungsrechtliche Stellungnahme erschien nun als Gutachten eines Juraprofessors. Diese sind selten einflussreich, doch Lawrence Tribes The Stop Online Piracy Act violates the First Amendment wird ernstgenommen. Im wesentlichen argumentiert Tribe, dass SOPA gegen das Verfassungsgebot des Schutzes der Meinungsfreiheit verstoßen würde, da der Entwurf behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne richterliche Entscheidung Vorrang gewähren würde.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.