Besonders schwer wird es, wenn Unternehmen das Recht des Bundes und das der einzelnen Staaten zum Arbeitnehmerschutz beachten müssen - erst recht bei Arbeitsleistungen außerhalb des Sitzstaates des Unternehmens.
Die Urteilsbegründung vom 13. Dezember 2011 im Fall Sullivan v. Oracle Corporation, Az. 06-56649, führt in die Materie ein, weil die Arbeitnehmer als unter das Bundesrecht fallend eingestuft werden, nachdem der Arbeitgeber sie zunächst für ausgenommen hielt. Gleitzeit betrifft der Fall vor dem Bundesberufungsgericht in San Francisco nicht, sondern den Achtstundentag und die 40-Stundenwoche, ohne die Gleitzeit oft nicht funktioniert.
Das Oracle-Personal fällt zudem unter das Recht des Sitzstaates, welches wiederum über dessen Staatsgrenzen hinaus ausstrahlt, wo es mit dem Recht anderer Staaten kollidieren kann. Alles ist so einfach in den USA, keine Bürokratie, ein Paradies für Arbeitgeber: Not!