Dann zog der Kläger bis vor das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk und argumentierte im Fall Rana v. Department of the Army, Az. 11-3148, dass er zum Vergleich genötigt wurde. Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC, bestätigte am 16. Dezember 2011 den Vergleich.
Der Kläger war anwaltlich vertreten. Eine Nötigung sei unbewiesen. Der Kläger habe in Anwesenheit des Anwalts bestätigt, dass er die Vereinbarung freiwillig einging und ihren Inhalt verstanden habe. Die Anfechtungsfrist habe er verstreichen lassen. Er nahm den Vergleich an, indem er seine Anfechtung ausschloss.