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Montag, den 19. Dez. 2011

Zum Vergleich gezwungen?  

ML - Washington.   Das Pentagon kündigte dem Kläger, der eine Anstellungsbedingung längere Zeit nicht erfüllte. Er ging beim Merit Systems Protection Board dagegen vor. Ein Vergleich folgte: Die Kündigung gilt, und er erhält rückwirkend einen Jahreslohn. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Dann zog der Kläger bis vor das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk und argumentierte im Fall Rana v. Department of the Army, Az. 11-3148, dass er zum Vergleich genötigt wurde. Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC, bestätigte am 16. Dezember 2011 den Vergleich.

Der Kläger war anwaltlich vertreten. Eine Nötigung sei unbewiesen. Der Kläger habe in Anwesenheit des Anwalts bestätigt, dass er die Vereinbarung freiwillig einging und ihren Inhalt verstanden habe. Die Anfechtungsfrist habe er verstreichen lassen. Er nahm den Vergleich an, indem er seine Anfechtung ausschloss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.