Stets pünktliche Mietzahlungen retteten Mieter Amore vor den Geschworenen und am 19. Dezember 2011 vor dem Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Fall Gino Sabatini v. Its Amore Corp, Az. 09-4952. Die mieterseitige Hauptpflicht des Vertrages ist die Mietzahlung.
Die Verletzung der schriftlich vereinbarten Nebenpflicht, den Parkplatz nicht ohne Zustimmung des Vermieters umzubauen, ist bei Erfüllung der Hauptpflicht nicht so wesentlich, dass die Rechtsfolge die Kündigung sein muss. Die Revisionsbegründung führt lesenswert in komplexe Fragen der Beweiszulassung sowie der Subsumtion durch die Jury im US-Prozess ein.