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Montag, den 26. Dez. 2011

Mit Geolocation an Torrent-Schwarm  

.   Der Filmeigner von The People I've Slept With verklagt IP-Anschriften eines Torrent-Schwarms, doch wie gelangt er an deren Nutzer? Vom Gericht wünscht er eine Anordnung, Subpoena, an die die Anschriften verwal­tenden ISPs auf ihre Offen­legung. Richter Facciola gibt ihm auf,
1) die IP-Anschriften dem Forumsbezirk der US-Hauptstadt zuzu­ordnen; Geolocation sei ein geeigneter Weg;
2) die örtliche Zuständig­keitsan­knüpfung nach 28 USC §1400(a) nachzu­weisen.
Die Begründung des Bundes­gerichts der Haupt­stadt der USA im Fall People Pictures, LLC v. Group of Participants in Filesharing Swam Identified by Hash: 43F4CFD05C115EE5887F680B0-CA73B1BA18B434A, Az. 11-1968, vom 23. Dezember 2011, stellt eine lesens­werte Einführung in die rechtlichen Hürden der recht­lichen Verfolgung der Teilnehmer am hash-identifizierten Torrent-Schwarm dar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.