Mit Geolocation an Torrent-Schwarm
CK • Washington. Der Filmeigner von The People I've Slept With verklagt IP-Anschriften eines Torrent-Schwarms, doch wie gelangt er an deren Nutzer? Vom Gericht wünscht er eine Anordnung, Subpoena, an die die Anschriften verwaltenden ISPs auf ihre Offenlegung. Richter Facciola gibt ihm auf,
1) die IP-Anschriften dem Forumsbezirk der US-Hauptstadt zuzuordnen; Geolocation sei ein geeigneter Weg;Die Begründung des Bundesgerichts der Hauptstadt der USA im Fall People Pictures, LLC v. Group of Participants in Filesharing Swam Identified by Hash: 43F4CFD05C115EE5887F680B0-CA73B1BA18B434A, Az. 11-1968, vom 23. Dezember 2011, stellt eine lesenswerte Einführung in die rechtlichen Hürden der rechtlichen Verfolgung der Teilnehmer am hash-identifizierten Torrent-Schwarm dar.
2) die örtliche Zuständigkeitsanknüpfung nach 28 USC §1400(a) nachzuweisen.