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Mittwoch, den 28. Dez. 2011

Wahlwerbung in Grenzen: Plakatstrafe

 
.   Die Meinungsfreiheit scheint in den USA unbegrenzt. Wahlwerbefinanzierung unterlag gesetzlichen Schranken, die der Supreme Court in Washington, DC, am 21. Januar 2010 aufhob. Doch der erste Verfassungszusatz, der über nahezu allem steht, ist unverletzt, wenn die Stadt Philadelphia jegliche Zettel- und Plakatwirtschaft auf ihren Straßen verbietet.

Selbst wenn es billigwahlwerbende Lokalpolitiker benachteiligt, ist das allgemeine Plakatverbot verfassungsvereinbar, erklärte mit sorgfältiger und lehrreicher Analyse das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 27. Dezember 2011 im Fall Johnson v. City and County of Philadelphia, Az. 10-4185.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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