Wahlwerbung in Grenzen: Plakatstrafe
CK • Washington. Die Meinungsfreiheit scheint in den USA unbegrenzt. Wahlwerbefinanzierung unterlag gesetzlichen Schranken, die der Supreme Court in Washington, DC, am 21. Januar 2010 aufhob. Doch der erste Verfassungszusatz, der über nahezu allem steht, ist unverletzt, wenn die Stadt Philadelphia jegliche Zettel- und Plakatwirtschaft auf ihren Straßen verbietet.
Selbst wenn es billigwahlwerbende Lokalpolitiker benachteiligt, ist das allgemeine Plakatverbot verfassungsvereinbar, erklärte mit sorgfältiger und lehrreicher Analyse das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 27. Dezember 2011 im Fall Johnson v. City and County of Philadelphia, Az. 10-4185.
Selbst wenn es billigwahlwerbende Lokalpolitiker benachteiligt, ist das allgemeine Plakatverbot verfassungsvereinbar, erklärte mit sorgfältiger und lehrreicher Analyse das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 27. Dezember 2011 im Fall Johnson v. City and County of Philadelphia, Az. 10-4185.