Die Verkäufer verklagen sie erfolglos auf den Rest des Bonus. Sie argumentieren, den Nichteintritt der Firmenschließung habe die Firma verursacht; sie habe schuldhaft den Bedingungseintritt vereitelt und müsse dafür haften.
Dieses Condition precendent-Argument erläutert das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 28. Dezember 2011.
Die ausführliche Urteilsbegründung stellt die Grundlagen des Bedingungsrechts in Vertragsverhältnissen im Fall Robert Warner, II v. DSM Pharma Chemicals North America, Az. 11-0884, lesenswert dar. Außerdem erörtert sie eine Ausnahme zum Grundsatz der Nichtkostenerstattung nach der American Rule, die obsiegenden Klägern die Anwaltskostenerstattung verwehrt.