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Freitag, den 30. Dez. 2011

Fotoklau in USA: Teure Verfolgung  

.   Fotografen haben es schwer. Ihre Bilder erscheinen ohne ihre Erlaubnis im Internet. Onlinefotos werden kopiert und tauchen verändert oder ohne Herkunftshinweis auf. Konkurrenten übernehmen teuer erstellte Produktaufnahmen, für die ein Fotograf vergütet wurde.

In Deutschland ist die Verfolgung relativ einfach: Über ein Impressum wird der Zweitnutzer ermittelt, dann folgt die Abmahnung. Fotopreise und Schadensersatz sind in Tabellen und Urteilen verzeichnet. Zudem kann der Eigner die Anwaltsgebühren fordern, denn die witzige Fiktion der Geschäftsführung ohne Auftrag greift in solchen Fällen.

In den USA ist die Verfolgung von Fotoklau schnell teuer, wenn Geld gefordert wird. Ohne die verfassungswidrige Impressumspflicht ist schon die Ermittlung des Schädigers schwerer als in Deutschland. Ein Forderungsschreiben als Abmahnung gestalten und dabei Anwaltskosten und Schadensersatz verlangen, vereitelt oft den Erfolg.

Die Verfolgung ist jedoch nicht ausichtslos, wenn die Entfernung verlangt wird. Der Digital Millennium Copyright Act verleiht Rechtsinhabern über die normalen urheberrechtlichen Ansprüche hinaus die Möglichkeit, die Entfernung verletzenden Materials nicht nur vom Schädiger, sondern auch Webseitenverwaltern zu verlangen.

Die Takedown Notice nach dem DMCA setzt den Inhaber bei Fehlern einem Klagerisiko aus. Sie muss daher sorgfältig bedacht sein. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, reagieren reputable Webseiteninhaber, ISPs, Bloganbieter und dergleichen jedoch schnell.

Ein Anwaltsschreiben reicht bei vielen Verletzern ebenfalls. Doch darf es nicht überzogen sein, sonst landet es verhöhnt unter den Cease & Desist Letters im Chilling Effects Clearinghouse. Insbesondere nützt der Verweis auf deutsches Urheberrecht nichts, wenn der Anspruch gegen einen amerikanischen Verletzer gerichtet ist.

Reichen diese Schritte nicht, muss der Rechteinhaber entscheiden, ob er Kosten, Dauer und Belastung eines amerikanischen Prozesses auf sich nehmen will. Die Gerichtsgebühr liegt unabhängig vom Streitwert bei maximal einigen hundert Dollar.

Die Kosten von Anwalt, Gutachter, Protokollführer und Dienstleister für elektronische Daten erreichen schon nach einem Prozessjahr meist mehr als das Hundertfache, oft das Tausendfache der Gerichtskosten. Selbst ein Versäumnisurteil ist nicht billig, weil das amerikanische Gericht dem Kläger viel mehr Aufwand zumutet als ein deutsches.

Auf der Plusseite gilt in den USA, dass nach Eintragung des Urheberrechts beim Copyright Office in Washington, DC, im Prozess die Verletzung eines Fotos den gesetzlichen Schadensersatz von $150000 auslösen kann - alternativ zum tatsächlichen Schaden. Zudem kann das Gericht den verurteilten Verletzter zur Erstattung der Prozesskosten des Fotografen oder Fotoeigentümers verpflichten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.