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Dienstag, den 03. Jan. 2012

Falsches Vertragsdatum: $5 Mio. verloren

 
.   The Effective Date wird im amerikanischen Vertrag aufwendig dokumentiert - und dann kümmert sich oft niemand mehr darum. Fatale Folgen drohen, belegt das Urteil im Fall Daewoo Electronics America v. T.C.L. Ind (H.K.) Holdings Ltd vom 28. Dezember 2011. Eine Bürgschaft sollte ein Jahr lang wirken.

Das Vertragsdatum lautet 4. Dezember 2003. Die Klägerin behauptete, der Vertrag wurde erst im Februar 2004 unterzeichnet, die Bürgschaftsbedingung trat nach dem Dezember 2004, doch rechtzeitig ein, das wolle sie beweisen, und sie dürfe daher von der Bürgin $5 Mio. fordern.

Das Gericht stellte auf das Vertragsdatum ab, verbot die Hinzuziehung externer Beweise, weil der Vertrag aus sich heraus eindeutig ist, und fand die Zustimmung des Bundesberufungsgerichts im dritten Bezirk der USA.

Die Moral: Entweder auf das Unterschriftsdatum als Effective Date abstellen, das Vertragsdatum mit der Unterschrift eintragen, kein Datum im Vertrag erwähnen, oder das Unterschriftsdatum mit dem Vertragsdatum ohne ihre Benennung so verknüpfen, dass später der Beweis des Wirksamkeitsdatums zulässig bleibt. Jeder Weg hat seine Vor- und Nachteile.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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