Das Vertragsdatum lautet 4. Dezember 2003. Die Klägerin behauptete, der Vertrag wurde erst im Februar 2004 unterzeichnet, die Bürgschaftsbedingung trat nach dem Dezember 2004, doch rechtzeitig ein, das wolle sie beweisen, und sie dürfe daher von der Bürgin $5 Mio. fordern.
Das Gericht stellte auf das Vertragsdatum ab, verbot die Hinzuziehung externer Beweise, weil der Vertrag aus sich heraus eindeutig ist, und fand die Zustimmung des Bundesberufungsgerichts im dritten Bezirk der USA.
Die Moral: Entweder auf das Unterschriftsdatum als Effective Date abstellen, das Vertragsdatum mit der Unterschrift eintragen, kein Datum im Vertrag erwähnen, oder das Unterschriftsdatum mit dem Vertragsdatum ohne ihre Benennung so verknüpfen, dass später der Beweis des Wirksamkeitsdatums zulässig bleibt. Jeder Weg hat seine Vor- und Nachteile.