Yale liegt in Connecticut; die Klage reichte sie in New York ein. Das Gericht wandte das Recht des Erfolgsortes an und wies die Klage wegen Verjährung ab. Die Revision wies die Prüfung nach dem Recht von New York an. Nun wies das Gericht die Klage mangels örtlicher Zuständigkeit ab: Dem Beklagten und der Tat fehle der Bezug zu New York.
Am 3. Januar 2012 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City im Fall Gerena v. Korb dieses Urteil mit kurzer, doch lehrreicher Schilderung der prozessualen Voraussetzungen einer Klage wegen deliktischer Handlung, Tort.