Die Parteien betreiben Webseiten mit fast identischer Domain. Die Beklagten verwenden ein The und erwarben ihre Domain, bevor der Kläger mit einer Domain ohne The eine Marke mit The anmeldete und dann die Domain der Beklagten einklagte. Er gewann, doch monieren diese in der Revision, dass das Gericht zwei Faktoren der ACPA Bad Faith-Abwägung aus dem Ärmel schüttelte und Recht und Fakten ignorierte.
Die Beklagten gewinnen, und der Fall kehrt zur erneuten Beurteilung an den United States District Court in Delware zurück. Das Gefühl für eine angestrebte Kundenabwerbung gründete sich nicht auf Tatsachen.
Bei der Schädigung einer starken oder berühmten Marke hatte das Untergericht die rechtliche Qualität der Marke sowie ihre Stellung im Markt rechtlich und faktisch überschätzt, erklärte das Revisionsgericht in Philadelphia mit lesenswerter Begründung.