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Samstag, den 07. Jan. 2012

Mündliches Urteil bindet

 
ML - Washington.   Der Kläger bekannte sich der illegalen Wiedereinreise schuldig. Daraufhin wurde er in der mündlichen Verhandlung zu 24-monatiger Haft und 12-monatiger Bewährung verurteilt. Das schriftliche Urteil enthielt die zusätzliche Bedingung einer Meldepflicht. Der Kläger verlangte daraufhin ohne Erfolg vom Strafgericht die Abänderung des schriftlichen Urteiles.

Das Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk in New Orleans gab der Berufung statt, hob am 5. Januar 2012 im Fall United States of America v. Fernando Vasquez-Parrales das Urteil in Teilen auf und verwies den Fall zur Abänderung an die Vorinstanz zurück. Ein mündlich verkündetes Urteil ist bindend. Dem Verurteilten wird ansonsten die Möglichkeit der Anfechtung genommen. Eine Meldepflicht sei bei Fällen der vorliegenden Art nicht üblich und daher für den Kläger nicht zu erwarten gewesen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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