Mündliches Urteil bindet
ML - Washington. Der Kläger bekannte sich der illegalen Wiedereinreise schuldig. Daraufhin wurde er in der mündlichen Verhandlung zu 24-monatiger Haft und 12-monatiger Bewährung verurteilt. Das schriftliche Urteil enthielt die zusätzliche Bedingung einer Meldepflicht. Der Kläger verlangte daraufhin ohne Erfolg vom Strafgericht die Abänderung des schriftlichen Urteiles.
Das Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk in New Orleans gab der Berufung statt, hob am 5. Januar 2012 im Fall United States of America v. Fernando Vasquez-Parrales das Urteil in Teilen auf und verwies den Fall zur Abänderung an die Vorinstanz zurück. Ein mündlich verkündetes Urteil ist bindend. Dem Verurteilten wird ansonsten die Möglichkeit der Anfechtung genommen. Eine Meldepflicht sei bei Fällen der vorliegenden Art nicht üblich und daher für den Kläger nicht zu erwarten gewesen.
Das Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk in New Orleans gab der Berufung statt, hob am 5. Januar 2012 im Fall United States of America v. Fernando Vasquez-Parrales das Urteil in Teilen auf und verwies den Fall zur Abänderung an die Vorinstanz zurück. Ein mündlich verkündetes Urteil ist bindend. Dem Verurteilten wird ansonsten die Möglichkeit der Anfechtung genommen. Eine Meldepflicht sei bei Fällen der vorliegenden Art nicht üblich und daher für den Kläger nicht zu erwarten gewesen.