Doktorant flippt aus, verliert vor Gericht
CK • Washington. Der Doktorant verklagte die Uni, weil sie ihn verbannte, und zog nach London, später in die Schweiz. Am Prozess beteiligte er sich per EMail mit wüsten Behauptungen über Professoren sowie Forderungen nach Vernehmungen im Beweisverfahren, ohne sich jedoch denen der Uni zu stellen.
Seine Mitwirkung verweigerte er trotz eindeutiger Gerichtsbeschlüsse. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia bestätigte in Pik v. University of Pennsylvania am 10. Januar 2012 die resultierende Klagabweisung nach Abwägung der herrschenden Fallrechtsfaktoren. Sie drohen jedem bei der Verweigerung im Beweisausforschungsverfahren, Discovery:
Seine Mitwirkung verweigerte er trotz eindeutiger Gerichtsbeschlüsse. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia bestätigte in Pik v. University of Pennsylvania am 10. Januar 2012 die resultierende Klagabweisung nach Abwägung der herrschenden Fallrechtsfaktoren. Sie drohen jedem bei der Verweigerung im Beweisausforschungsverfahren, Discovery:
(1) [T]he extent of the party's personal responsibility;
(2) the prejudice to the adversary caused by the failure to meet scheduling orders and respond to discovery;
(3) a history of dilatoriness;
(4) whether the conduct of the party … was willful or in bad faith;
(5) the effectiveness of sanctions other than dismissal, which entails an analysis of alternative sanctions; and
(6) the meritoriousness of the claim or defense.