Jeder Staat hat sein eigenes Produkthaftungsrecht. Sammelklagen sollen gleiche Situationen prozesseffizient erledigen. Vergleichbar sind Situationen jedoch nicht, wenn ganz unterschiedliches Recht auf unterschiedliche Kunden zutrifft, die ihre Produkte unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen als denen erworben haben, die der Hauptsammelkläger angewandt wissen möchte.
Einen weiteren Grund für die Aufhebung der Sammelklageberechtigung gegen einen Kraftfahrzeughersteller sah das Gericht im Umstand, dass die Erfahrungen der Kunden mit dem der Prüfung unterworfenen Sicherheitssystem weit voneinander abweichen. Ohne Gemeinsamkeiten keine Sammelklage, lautet das Fazit.