Produkthaftung mit Sammelklage
Kein gleiches Recht für alle!
CK • Washington. Alle Kunden über einen Kamm scheren, und den Hersteller für alle in den USA verkauften Produkte dem Produkthaftungsrecht Kaliforniens unterwerfen: Das darf nicht sein, entschied in San Francisco am 12. Januar 2012 im Fall Michael Mazza v. American Honda Motor Company das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA.Jeder Staat hat sein eigenes Produkthaftungsrecht. Sammelklagen sollen gleiche Situationen prozesseffizient erledigen. Vergleichbar sind Situationen jedoch nicht, wenn ganz unterschiedliches Recht auf unterschiedliche Kunden zutrifft, die ihre Produkte unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen als denen erworben haben, die der Hauptsammelkläger angewandt wissen möchte.
Einen weiteren Grund für die Aufhebung der Sammelklageberechtigung gegen einen Kraftfahrzeughersteller sah das Gericht im Umstand, dass die Erfahrungen der Kunden mit dem der Prüfung unterworfenen Sicherheitssystem weit voneinander abweichen. Ohne Gemeinsamkeiten keine Sammelklage, lautet das Fazit.