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Samstag, den 14. Jan. 2012

Produkthaftung mit Sammelklage  

Kein gleiches Recht für alle!
.   Alle Kunden über einen Kamm scheren, und den Hersteller für alle in den USA verkauften Produkte dem Produkt­haftungsrecht Kali­forniens unterwerfen: Das darf nicht sein, entschied in San Francisco am 12. Januar 2012 im Fall Michael Mazza v. American Honda Motor Company das Bundesberu­fungsgericht des neunten Bezirks der USA.

Jeder Staat hat sein eigenes Produkthaftungs­recht. Sammelklagen sollen gleiche Situationen prozess­effizient erledigen. Vergleichbar sind Situationen jedoch nicht, wenn ganz unterschied­liches Recht auf unter­schiedliche Kunden zutrifft, die ihre Produkte unter anderen rechtlichen Rahmen­bedingungen als denen erworben haben, die der Hauptsammel­kläger angewandt wissen möchte.

Einen weiteren Grund für die Aufhebung der Sammel­klage­berechtigung gegen einen Kraftfahr­zeug­her­steller sah das Gericht im Umstand, dass die Erfah­rungen der Kunden mit dem der Prüfung unterwor­fenen Sicherheits­system weit voneinander abweichen. Ohne Gemeinsam­keiten keine Sammelklage, lautet das Fazit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.