Was nicht auf amerikanische Seiten gehört
CK • Washington. Deutsche Sitten für deutsche Webseiten amerikanisiert in den USA anwenden - Vorsicht! Was im deutschen Recht unsinnig oder erforderlich ist, wirkt in Amerika oft schlecht. Beispiele:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Unsitte: Diese Aussage ist inhaltlich in den USA selbstverständlich und überflüssig. Beruht sie nicht auch in Deutschland auf einem Missverständnis? Vor dem Übersetzen nachprüfen!
Ansonsten haftungsvermeidend dokumentieren, dass die sorgfältige inhaltliche Kontrolle tatsächlich stattgefunden hat und welches Ergebnis sie herbeiführte.
Ein weiteres Beispiel ist das Impressum. Niemand versteht es in den USA. Da hilft auch nicht der falsche Begriff
Imprint. Den Ausdruck kennt zwar das Verlagswesen, doch steht er nicht für die verfassungswidrige Anbieterkennzeichnung, die der US-Gesetzgeber nicht einführen dürfte.
Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.
Unsitte: Marken- und Warenzeichen? Warum das Hendiadyoin? Trägt der Webmaster juristische Federn? Inhaltlich ist der Hinweis genauso selbstverständlich wie das erste Beispiel. Warum den Leser damit belasten? Der Hinweis ist allerdings auch in den USA nicht ungewöhnlich.
Außerdem ist unklar - und damit ein Haftungsrisiko -, wie die fremden Grafiken urheberrechtlich behandelt sind, und ob das Wort ausschließlich nachprüfbar zutrifft.
Ebenfalls sollte man US-Leser nicht mit einer Widerrufsbelehrung verwirren oder unnötig Datenschutz zusichern, wenn man nicht gerade als Finanz- und Gesundheitskonzern auftritt.