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Mittwoch, den 25. Jan. 2012

Darf's auch etwas mehr sein?

 
Das Copyright Office erwartet Gebührenideen
.   Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit darf kein Ministerium eine Verordnung oder Richtlinie erlassen. Auf die Spitze treibt es das Urheberrechtsamt in Washington, DC, mit der Verkündung im Bundesanzeiger Notice of Inquiry; Fees am 24. Januar 2012.

Das Amt erkundigt sich bei der Öffentlichkeit nicht nur, welche Gebühren wie verändert werden sollen, sondern auch, für welche sonstigen Leistungen die verehrte Kundschaft aus Urhebern und sonstigem Volk zu zahlen bereit wäre.

Schnellere Eintragungen von Urheberrechten gibt es bereits. Interessiert sich jemand für die superschnelle Bearbeitung von Anträgen und Auskunftsbegehren. Wenn ja, was darf's denn kosten?







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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