In einem Land, in dem die Kreditkarte das Bargeld fast vollständig verdrängt hat: ein gefundenes Fressen zur unverzüglichen Refinanzierung.
Am 24. Januar 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks im Fall Randy Long v. Tommy Hilfiger USA, Inc. die Frage der Anspruchsverwirklichung durch bloßes Unterdrücken der Jahreszahl des Ablaufdatums und der Anforderungen an das Verschulden.
Die teilweise Offenlegung verletzt FACTA. Dass andere Verkäufer genau den anderen Teil des Datums veröffentlichen, sei eine nicht hinnehmbare Gefahr zu einfacher Rekonstruierbarkeit. Da die Auslegung des FACTA durch die Beklagte allerdings nicht ganz abwegig sei, die von ihr gefundene Auslegung zumindest möglich erschien und sogar die erste Instanz ihrer Argumentation folgte, verneinte das Gericht den Schadensersatz mit einer lesenswerten, leicht verständlich verfassten Begründung.