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Samstag, den 28. Jan. 2012

Mord im Internet angedroht  

Meinungsfreiheit oder strafbare Drohung?
.   Einen Polizisten hatte der Angeklagte auf dem Kieker. Ihm kündigte er auf der Webhandels- und -dienstleistungsplattform Craigslist den Tod an. Das Bundesgericht verwirft seinen Antrag auf Nichtzulassung der Anklage. Der erste Zusatz zur amerikanischen Bundesverfassung schützt zwar die freie Meinung. Doch eine ernsthafte Morddrohung fällt aus dem Schutzrahmen des First Amendment: Congress shall make no law … abridging the freedom of speech.

Das Gericht im westlichen Pennsylvanien an der Ostküste der USA liefert eine ausführliche Begründung im Fall United States v. Adrian Peter Stock am 23. Januar 2012. Die Anklage beruht auf 18 USC §875(c):
Whoever transmits in interstate or foreign commerce any communication containing any threat to kidnap any person or any threat to injure the person of another, shall be fined under this title or imprisoned not more than five years, or both.
Interstate Commerce steht für den Handel, hier das Kommunikationswesen, über die Grenzen der US-Einzelstaaten hinaus. Craigslist sitzt am anderen Ende der USA, in Kalifornien. Die übermittelte Nachricht ist nach Auffassung des Angeklagten, im Gegensatz zur Wertung der Anklage, aus objektiver Warte nur unüberlegtes Wunschdenken, keine ernstzunehmende Drohung und keine wahre Bedrohung, true Threat. Sie lautet:
I went home loaded in my truck and spend the past 3 hours looking for this douche with the expressed intent of crushing him in that little piece of shit under cover gray impala hooking up my towchains and dragging his stupid ass down to creek hills and just drowning him in the falls. but alas I can't fine that bastard anywhere … I really wish he would die, just like the rest of these stupid fucking asshole cops. so J.K.P if you read this I hope you burn in hell. I only wish I could have been the one to send you there.
Die Begründung des Gerichts ist sorgfältig und lesenswert, doch nicht unbedingt haltbar vgl. Goldman, Federal Prosecution Over "Threats" on Craigslist - US v. Stock. So wurde kürzlich die Anklage wegen strafbarer Belästigung und Stalking auf Twitter unter rechtlicher Würdigung von Blog- und Social Media-Techniken als meinungs­freiheits­verletzend abgewiesen. Die Rechtsprechung ist im Fluss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.