Mindermeinung - GPS-Tracker am KFZ
FSp - Washington. Die Mindermeinung im GPS-Tracker-Fall weist in die Zukunft der höchstrichterlichen Rechtsprechung der USA zum Schutz der Privatssphäre. Die Unverwertbarkeit der GPS-Überwachung mangels Durchsuchungsbefehl im Fall United States v. Jones vom 23. Januar 2012 folgt aus der Bejahung des Tatbestandes der Durchsuchung im Vierten Verfassungszusatz. Dabei stellt das Urteil primär auf das Anbringen des Senders ab, der als physisch-technischer Eingriff eine Durchsuchung beim Kläger darstellt, Trespass Rule.
Die richterliche Mindermeinung hält diese Auslegung für veraltet und vom Wortlaut nicht gedeckt. Vielmehr entfalte das Eindringen in eine zu schützende Erwartungshaltung hinsichtlich der eigenen Privatsphäre das Schutzbedürfnis des Vierten Zusatzartikels. Diese Auslegung ist seit seiner Einführung durch Katz v. United States 1967 hinlänglich gefestigt. Die Richterschaft kann das Erwartungsniveau der Gesellschaft ohne Rücksicht auf physisch starre Grenzen und unabhängig von ihrer individuellen technischen Ausgestaltung definieren.
Gerade das steigende technische Niveau elektronischer Endgeräte wie Smartphones oder GPS-gesteuerter KFZ-Diebstahltechnik schürt Angst vor Missbrauch durch eine innovative und kostengünstige, weil wenig arbeits- und personenintensive Überwachungsmethode. In welche Richtung sich dabei eine angemessene Erwartungshaltung bewegen werde, wagt niemand zu prognostizieren.
Die richterliche Mindermeinung hält diese Auslegung für veraltet und vom Wortlaut nicht gedeckt. Vielmehr entfalte das Eindringen in eine zu schützende Erwartungshaltung hinsichtlich der eigenen Privatsphäre das Schutzbedürfnis des Vierten Zusatzartikels. Diese Auslegung ist seit seiner Einführung durch Katz v. United States 1967 hinlänglich gefestigt. Die Richterschaft kann das Erwartungsniveau der Gesellschaft ohne Rücksicht auf physisch starre Grenzen und unabhängig von ihrer individuellen technischen Ausgestaltung definieren.
Gerade das steigende technische Niveau elektronischer Endgeräte wie Smartphones oder GPS-gesteuerter KFZ-Diebstahltechnik schürt Angst vor Missbrauch durch eine innovative und kostengünstige, weil wenig arbeits- und personenintensive Überwachungsmethode. In welche Richtung sich dabei eine angemessene Erwartungshaltung bewegen werde, wagt niemand zu prognostizieren.