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Mittwoch, den 01. Febr. 2012

Hochrangige Juristen: Die Clerks

 
.   Richter genießen in den USA Hochachtung. Sie thronen königlich über den Parteien. Sie wurden Richter, weil sie als Rechtsanwälte besondere Kompetenz bewiesen. Warum zollen sie dann dem Clerk diese Hochachtung:
The Clerk of Court is respectfully directed to amend the official caption in this case to conform to the listing of the parties above. Chevron Corporation v. Hugo Gerardo Camacho Naranja, 2nd Cir., 26. Jan. 2012, Fußnote *.
Der Begriff Clerk kann verwirren. Jedenfalls ist der Clerk of the Court nicht in den unteren Etagen der Gerichtsverwaltung als Zuhelfer eines Richters oder der Aufrufer der Parteien tätig. Letztere Funktion erfüllt der Marshal oder Bailiff. Der hohe Clerk ist auch kein Law Clerk. Im Supreme Court in Washington ist er gesetzlich durch 28 USC §671 bestimmt und fungiert seit 1789.

Als ranghöchster nichtrichterlicher Jurist der amerikanischen Bundesgerichtsbarkeit sowie bei einzelstaatlichen Gerichten wirkt der Clerk of the Court als Gerichtssprecher, garantiert den verfassungsgerechten Gerichtsverwaltungsablauf und stellt den Zugang der Öffentlichkeit zu Prozessen und Gerichtsakten sicher:
The Clerk of the Court performs a myriad of detailed responsibilities in support of the Court's constitutional appellate litigation functions, rule making authority and attorney discipline authority. The Clerk maintains the Court's case files and disseminates the Court's opinions, decisions and orders. Arizona Supreme Court, Clerk of the Court.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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