Das Gericht gab dem Antrag statt. Am 26. Januar 2012 jedoch hob das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Injunction im Fall Chevron v. Naranjo auf. Im Anerkennungsverfahren gelten Einreden.
Einer Verbotsverfügung fehlt jedoch jede Rechtsgrundlage. Einreden können zudem erst geltend gemacht werden, wenn ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Auch das traf hier nicht zu.