Urheberverletzung: Caught Up
Die Warte des durchschnittlichen Beobachters
CK • Washington. Bei der Beurteilung eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes durch ein später geschaffenes Musikwerk darf das Gericht auf den durchschnittlichen Beobachter abstellen. Aus dieser Warte stellte das Gericht eine Übereinstimmung in den beiden Worten caught up bei den strittigen Musikwerken fest. Diese Übereinstimmung allein reicht für eine rechtswidrige Kopie des Originals nicht aus. Im Fall Wadena Pyatt and Bang Hitz Publishing v. Usher Raymond, IV, aka Usher, erklärt am 6. Februar 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit Sitz in New York die Voraussetzungen für eine Klage wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung und die erforderliche Beweiswürdigung samt Beweisangebot.